Ein Todesfall in der Familie führt häufig zur seelischen Belastungen und Stresssituationen. Neben den vielfältigen Formalitäten die erledigt werden müssen bis der Verstorbene beerdigt ist muss eine umfangreiche Korrespondenz mit Ämtern, Behörden, Dienstleistern wie z.B. Energiewirtschaft, Banken, Versicherungen erledigt werden. Dies beginnt mit der Überprüfung ob der Verstorbene ein Testament mit seinem letzten Willen hinterlassen hat. Wenn nicht, ist zunächst abzuklären, wer überhaupt die Erben sind. Sind mehrere Erben benannt kann dies zum Streit und Meinungsverschiedenheiten unter den Erben führen, da der Nachlass grundsätzlich gemeinschaftlich verwaltet und abgewickelt werden muss.
Ein unabhängiger Dritte, z.B. ein Testamentsvollstrecker bzw. ein Nachlassabwickler kann die Situation auf eine sachliche Ebene bringen und so die Meinungsverschiedenheiten reduzieren und Streitigkeiten vielleicht schon im Vorfeld verhindern. Der Nachlassabwickler erstellt ein Nachlassverzeichnis in dem das Vermögen und die Verbindlichkeiten aufgelistet sind. Der Nachlassabwickler wird zunächst die Forderungen der Gläubiger prüfen und begleichen. Der Rest des Nachlasses steht dann den Erben zur Verfügung. Jeder der Erben kann die Erbauseinandersetzung verlangen. Soweit bei den Nachlassgegenständen z.B. Kunstgegenstände, Bilder oder bei Immobilien keine Einigung über die Verteilung unter den Erben erzielt werden kann, müssen diese Teilbar gemacht werden, d.h. die Gegenstände werden auf Auktionen verkauft, die Immobilien müssen Zwangsversteigert werden. Dies führt in der Regel zu erheblichen Wertverlust, was oftmals von den Erben nicht bedacht wird.
Hier kann ein Nachlassabwickler helfen Kosten zu sparen, Werte zu erhalten und was noch wesentlich wertvoller und manchmal unbezahlbar ist: Zufriedenheit unter den Erben herbeiführen und Frieden in der Familie zu bewahren.